neues Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für Wärmelieferungen:

Unter den Voraussetzungen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) greift die Gaspreisbremse vom 01.03.2023 bis vorerst 31.12.2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.

 Für 80 % ihres für 2023 prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)  berechnet. Ist der vertraglich vereinbarte Wärmeverbrauchspreis höher als der Referenzpreis, greift die Bremse und der Staat übernimmt die Differenz. Dabei beruht der prognostizierte Jahresverbrauch in der Regel auf den Daten des Vorjahresverbrauchs, die im September 2022 erhoben wurden. 





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Neuer Arbeitspreis je kWh festgesetzt.

Wir haben den aktuellen Arbeitspreis pro kWh für die Jahre 2023 und 2024 anhand der vereinbarten Parameter* neu errechnet.

* Quelle: statistisches Bundesamt ( destatis )